Die Bedeutung vieler Begriffe und Abkürzungen aus dem Umweltrecht sind auf den ersten Blick nicht selbsterklärend. Im Lexikon finden Sie deshalb eine kurze Erläuterung der Begriffe und Abkürzungen, die in diesem Online-Angebot verwendet werden. Sie können sich so schnell und unkompliziert einen ersten Eindruck verschaffen, welche Bedeutung sich hinter diesen Begriffen verbirgt.
Ziel des Gesetzes ist, Menschen, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Anlagen zu schützen. Daneben soll schädlichen Umwelteinwirkungen vorgebeugt werden.