» Anlagenbezogener Immissionsschutz

   Die wichtigsten Regelungen zum anlagenbezogenen Immissionsschutz (Errichtung, Änderung und Betrieb einer Anlage) finden sich im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG).

   Zweck des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ist der Schutz von Menschen, Tieren und Pflanzen, des Bodens, des Wassers, der Atmosphäre sowie von Kultur- und sonstigen Sachgütern vor schädlichen Umwelteinwirkungen, sowie auch dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen. Im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungs- und Anzeigeverfahren wird daher geprüft, ob genehmigungsbedürftige Anlagen die im Gesetz festgelegten Pflichten einhalten. Dabei ist der integrative Ansatz zu beachten, also nicht nur die Emissionen der Anlage, sondern auch Wechselwirkungen unter den einzelnen Umweltmedien, insbesondere Wasser und Boden.

• Das BImSchG ist gekennzeichnet durch einen klaren Aufbau:
Es beschreibt den Gesetzeszweck, regelt den sachlichen Geltungsbereich, definiert die wichtigsten und zentralen Begriffe und stellt Regelungen über die Errichtung und den Betrieb von Anlagen, Fahrzeugen, Straßen und Schienenwegen auf. Außerdem finden sich Regelungen zur Überwachung der Luftverunreinigung und die Aufstellung von Luftreinhalteplänen. Für Industrie- und Gewerbeanlagen erfolgt nach dem BImSchG eine Unterscheidung in immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige und nicht genehmigungsbedürftige Anlagen. Für genehmigungsbedürftige Anlagen ist ein umfangreiches Genehmigungsverfahren notwendig. Dabei werden alle Umweltbelange einschließlich der möglichen Geräuschemissionen und -immissionen geprüft.

Das BImSchG wird wesentlich ergänzt durch die Verwaltungsvorschriften [Lexikon …], durch landesrechtliche Rechtsgrundlagen sowie die technischen Anleitungen. Die Technischen Anleitungen, wie z.B. die TA-Luft und TA-Lärm, enthalten Prüfvorschriften und Emissionsgrenzwerte. Sie konkretisieren den im BImSchG erwähnten Stand der Technik [Lexikon …].

Spezielle Regelungen des BImSchG, die im Einzelfall zu einer Änderung des dargestellten Verfahrensablaufs führen, werden hier nicht näher erörtert. Detaillierte Informationen erhalten Sie u.a. unter http://www.umwelt-online.de.
 
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