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» Anlagenbezogener
Immissionsschutz
Die wichtigsten Regelungen zum anlagenbezogenen Immissionsschutz
(Errichtung, Änderung und Betrieb einer Anlage) finden sich im Bundes-Immissionsschutzgesetz
(BImSchG).
Zweck des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ist der Schutz
von Menschen, Tieren und Pflanzen, des Bodens, des Wassers,
der Atmosphäre
sowie von Kultur- und sonstigen Sachgütern vor schädlichen Umwelteinwirkungen,
sowie auch dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen.
Im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungs- und Anzeigeverfahren
wird daher geprüft, ob genehmigungsbedürftige Anlagen die im Gesetz
festgelegten Pflichten einhalten. Dabei ist der integrative
Ansatz zu beachten, also nicht nur die Emissionen der Anlage,
sondern auch Wechselwirkungen unter den einzelnen Umweltmedien,
insbesondere Wasser und Boden.
• Das BImSchG ist gekennzeichnet durch
einen klaren Aufbau:
• Es beschreibt den Gesetzeszweck, regelt den sachlichen
Geltungsbereich, definiert die wichtigsten und zentralen
Begriffe und stellt Regelungen über die Errichtung und den Betrieb
von Anlagen, Fahrzeugen, Straßen und Schienenwegen auf. Außerdem
finden sich Regelungen zur Überwachung der Luftverunreinigung und die
Aufstellung von Luftreinhalteplänen. Für Industrie- und Gewerbeanlagen
erfolgt nach dem BImSchG eine Unterscheidung in immissionsschutzrechtlich
genehmigungsbedürftige und nicht genehmigungsbedürftige Anlagen.
Für genehmigungsbedürftige Anlagen ist ein umfangreiches Genehmigungsverfahren
notwendig. Dabei werden alle Umweltbelange einschließlich der möglichen
Geräuschemissionen und -immissionen geprüft.
• Das BImSchG wird wesentlich ergänzt
durch die Verwaltungsvorschriften [Lexikon …],
durch landesrechtliche Rechtsgrundlagen sowie die technischen
Anleitungen. Die Technischen Anleitungen, wie z.B. die TA-Luft
und TA-Lärm, enthalten Prüfvorschriften und Emissionsgrenzwerte.
Sie konkretisieren den im BImSchG erwähnten Stand
der Technik [Lexikon …].
• Spezielle Regelungen des BImSchG, die im Einzelfall zu
einer Änderung des dargestellten Verfahrensablaufs führen, werden
hier nicht näher erörtert. Detaillierte Informationen erhalten
Sie u.a. unter http://www.umwelt-online.de. |