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» Anlagenbezogene
Abwässer
Abwässer aus Industrie und Gewerbe enthalten
zum Teil schwer abbaubare Stoffe. Diese dürfen nicht oder nur
in bestimmten Mengen in die Kanalisation oder direkt in Gewässer
eingeleitet werden. Die Belastung des Abwassers [Lexikon …] mit
Schadstoffen ist prozessabhängig und wird insbesondere
von den verarbeiteten Materialien und den eingesetzten Betriebs-
und Hilfsstoffen beeinflusst.
Durch den Gebrauch des Wassers verändert sich dieses
in seinen natürlichen Eigenschaften. Auf bebauten Gebieten zählt
dazu auch das Regenwasser. Zum Schutz der Gewässer und des Grundwassers
sind deshalb nach § 57 des Wasserhaushaltsgesetzes
(WHG) Mindestanforderungen an die Einleitung von Abwasser nach dem
Stand der Technik [Lexikon …]
zu stellen, die für die meisten Branchen in der Abwasserverordnung (AbwV)
festgeschrieben wurden.
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Ziele
des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) sind: |
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der Vorsorgegedanke |
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die sparsame Verwendung
von Wasser |
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Emissionsminderung nach
dem Stand der Technik am Entstehungsort des Abwassers |
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ein allgemein guter
Zustand von Oberflächen- sowie Grundwasser |
Abwasserbeseitigung im Sinne des Wasserhaushaltsgesetzes
umfasst das Sammeln, Fortleiten, Behandeln, Einleiten, Versickern,
Verregnen und Verrieseln von Abwasser sowie das Entwässern von
Klärschlamm im Zusammenhang mit der Abwasserbeseitigung.
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Es kommen zwei Möglichkeiten
der Ableitung in Betracht: |
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Indirekteinleitung: Die
Ableitung erfolgt über die Kanalisation in eine öffentliche
Abwasseranlage (Kläranlage). |
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Direkteinleitung:
Abwasser gelangt unmittelbar vom Gelände in ein Gewässer.
In diesem Fall muss der Direkteinleiter selbst für die Reinigung
sorgen. |
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