» Anlagenbezogene Abwässer

   Abwässer aus Industrie und Gewerbe enthalten zum Teil schwer abbaubare Stoffe. Diese dürfen nicht oder nur in bestimmten Mengen in die Kanalisation oder direkt in Gewässer eingeleitet werden. Die Belastung des Abwassers [Lexikon …] mit Schadstoffen ist prozessabhängig und wird insbesondere von den verarbeiteten Materialien und den eingesetzten Betriebs- und Hilfsstoffen beeinflusst.

   Durch den Gebrauch des Wassers verändert sich dieses in seinen natürlichen Eigenschaften. Auf bebauten Gebieten zählt dazu auch das Regenwasser. Zum Schutz der Gewässer und des Grundwassers sind deshalb nach § 57 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) Mindestanforderungen an die Einleitung von Abwasser nach dem Stand der Technik [Lexikon …] zu stellen, die für die meisten Branchen in der Abwasserverordnung (AbwV) festgeschrieben wurden.

•  Ziele des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) sind:
•  der Vorsorgegedanke
•  die sparsame Verwendung von Wasser
•  Emissionsminderung nach dem Stand der Technik am Entstehungsort des Abwassers
•  ein allgemein guter Zustand von Oberflächen- sowie Grundwasser


   Abwasserbeseitigung im Sinne des Wasserhaushaltsgesetzes umfasst das Sammeln, Fortleiten, Behandeln, Einleiten, Versickern, Verregnen und Verrieseln von Abwasser sowie das Entwässern von Klärschlamm im Zusammenhang mit der Abwasserbeseitigung.

•  Es kommen zwei Möglichkeiten der Ableitung in Betracht:
•  Indirekteinleitung:
Die Ableitung erfolgt über die Kanalisation in eine öffentliche Abwasseranlage (Kläranlage).
•  Direkteinleitung:
Abwasser gelangt unmittelbar vom Gelände in ein Gewässer. In diesem Fall muss der Direkteinleiter selbst für die Reinigung sorgen.
 
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