Unternehmen, die Lacke verarbeiten, wie z.B. Möbelherstellung oder Automobilzulieferer, müssen auf Herausforderungen wie gestiegene Kundenanforderungen oder Vorgaben des Gesetzgebers (Stichwort 31. BImSchVBImSchV
Die Bundes-Immissionsschutzverordnungen regeln konkret die Durchführung und Handhabung des BImSchG. Die für die Praxis wichtigsten Verordnungen sind:
* 1. BImSchV: Kleinfeuerungsanlangenverordnung
Die 1. BImSchV regelt Anforderungen an die Luftreinhaltung für Feuerungsanlagen, die aufgrund ihrer Größe nicht der Genehmigungspflicht durch das Bundes-Immissionsschutzgesetz unterliegen. Danach darf der Abgasverlust (Maß für den Wärmeinhalt der über den Schornstein abgeleiteten Abgase) nicht bestimmte in der Verordnung festgelegte Grenzwerte überschreiten.
* 2. BImSchV: Verordnung zur Emissionsbegrenzung von leichtflüchtigen halogenierten organischen Verbindungen
* 4. BImSchV: Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen
* 5. BImSchV: Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte
* 9. BImSchV: Verordnung über das Genehmigungsverfahren
* 11. BImSchV: Verordnung über Emissionserklärungen und Emissionsberichte
* 12. BImSchV: Störfall-Verordnung
* 31. BImSchV: VOC-Verordnung
Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen bei der Verwendung organischer Lösemittel in bestimmten Anlagen.
* 32. BImSchV: Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung
* 35. BImSchV: Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung
) reagieren und sich für die Zukunft positionieren. Im Folgenden können Sie prüfen, welche rechtlichen Bedingungen gelten und wie deren Einhaltung – z.B. durch PIUS-Maßnahmen – ökonomisch und ökologisch sinnvoll gewährleistet werden kann.